Welche Vorteile hat der Verlader/Kunde, wenn er seine Auftragsdaten über die EDV-Plattform von SPEDLOGSWISS versendet?
Was machen Kunden, die ihre Auftragsdaten nicht in EDV-Form zur Verfügung haben und heute noch das Speditionsauftragsformular (Formulargarnitur) mit der Schreibmaschine ausfüllen? Können solche Firmen ebenfalls von der branchenübergreifenden EDV-Plattform profitieren und damit das künftige EDV-Obligatorium des Schweizer Zolls erfüllen?
Kann der Verlader auch Zolldokumente über diese Plattform generieren?
Wie steht es mit den elektronischen Veranlagungsverfügungen (eVV)?
Was ist der Unterschied zur neuen elektronischen Verzollungsplattform der eidgenössischen Zollverwaltung namens „e-dec web“?